Harald Pohle, Mitglied des Landtags Brandenburg

Bürgerbegehren vereinfachen

13.5.2020

In der Landtagssitzung vom 13.05.2020 in Potsdam haben wir beschlossen, das Verfahren zum Bürgerbegehren zu vereinfachen. Als kommunalpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion durfte ich zu diesem Thema sprechen. Hier ist meine Rede zu lesen:

Bildquelle: https://www.rbb-online.de/imparlament/brandenburg/2020/landtag_brandenburg.html

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
werte Abgeordnete,

direktdemokratische Verfahren sind eine wertvolle Ergänzung der repräsentativen Demokratie in unserem Land. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger nutzen diese Instrumente der Beteiligung und setzen damit wichtige Impulse. Das hat die Vergangenheit gezeigt.

Bereits in der letzten Wahlperiode hat der Landtag die Kommunalverfassung angepasst, um die Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene auszubauen. Genannt seien hier z. B. die Möglichkeit zur Kinder- und Jugendbeteiligung und Verlagerung der Kostenschätzungspflicht auf die gemeindliche Verwaltung, um diese Hürde für die Organisatoren eines Bürgerbegehrens abzubauen. Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir die Verfahrensweisen bei Bürgerbegehren weiter vereinfachen.

Die Organisatoren eines Bürgerbegehrens gehen meist mit großem Einsatz an ihr Werk. Sie formulieren ihr Anliegen und holen bei der Kommunalverwaltung die notwendige Kostenschätzung ein. Dann ziehen sie los, um für Unterstützung in der Bevölkerung zu werben. Sie investieren Zeit und Mühe, sie erklären und diskutieren. Haben sie genügend Unterschriften zusammen, sind sie ihrem Ziel ein großes Stück nähergekommen. Wie frustrierend ist es dann, wenn sich nach all dem herausstellt, dass das Begehren unzulässig ist? Zum Beispiel, weil die Frage nicht eindeutig formuliert ist oder weil die Begründung nicht hinreichend ist. Oder weil die Gemeinde in dieser Angelegenheit gar nicht zuständig ist. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann im schlimmsten Fall zu Unverständnis und Resignation führen. Um das zu vermeiden soll die Zulässigkeitsprüfung künftig bereits zu Beginn der Unterschriftensammlung erfolgen, nämlich parallel zur amtlichen Kostenschätzung. Die Bürgerinnen und Bürger sollen von Beginn an Gewissheit haben, dass sie sich für ein rechtlich zulässiges Begehren einsetzen bzw. für ein solches unterschreiben. Der vorliegende Antrag ermöglicht diese vertrauensbildende Neuerung.

Auch die Digitalisierung bereichert und vereinfacht die Verfahren der Bürgerbeteiligung. Bereits heute nutzen viele Organisatoren von Bürgerbegehren das Internet, um für ihr Anliegen zu werben und um Unterstützung zu mobilisieren. Informationen, die für oder gegen eine Entscheidung sprechen, sind im Netz schneller und leichter einzuholen. Die Lebensrealität der Brandenburgerinnen und Brandenburger findet also auch längst digital statt. Deshalb stellt sich die Frage, ob und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen auch die Online-Eintragung in die Unterschriftenlisten eines Bürgerbegehrens ermöglicht werden kann. Wir bitten deshalb die Landesregierung die damit verbundenen technischen und rechtlichen Fragen bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes zu prüfen.

Zum Änderungsantrag der BVB/Freie Wähler: Wir sehen den richtigen Ansatz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung darin, das Verfahren des Bürgerbegehrens zu vereinfachen und nicht darin, das Quorum für den Bürgerentscheid zu senken. Außerdem ist die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger z. B. an der Erstellung von Bauleitplänen bereits über geeignete Beteiligungsformate sichergestellt.

Wir lehnen daher den Änderungsantrag ab und bitten um Unterstützung für unseren ursprünglichen Antrag.

Vielen Dank.

Antrag Bürgerbegehren (PDF, 196 kB)
Hier kann der Antrag nachgelesen werden.
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