Harald Pohle, Mitglied des Landtags Brandenburg

Modernisierung der Brandenburgischen Bauordnung

26.2.2020

Heute hat der Landtag den Anstoß zur Modernisierung der Brandenburgischen Bauordnung gegeben.

Nachhaltigeres, einfacheres und schnelleres Bauen ist eine Grundbedingung für die erfolgreiche Entwicklung des Landes. Wir wollen deshalb die Brandenburger Bauordnung den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen an modernes, effizientes und nachhaltiges Bauen anpassen.

Ganz grundsätzlich haben wir die Landesregierung dazu aufgefordert, die Brandenburgische Bauordnung weitestgehend an die 2019 von der Bauministerkonferenz geänderte Musterbauordnung anzupassen, um den administrativen Aufwand für Bauherrinnen und -herren, Unternehmen, Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieure zu verringern.

Außerdem haben wir die Landesregierung beauftragt, bis zum Ende des II. Quartals die Bauordnung aktuellen Bedingungen und Bedürfnissen anzupassen, um schneller, effizienter und nachhaltiger bauen zu können. Dabei sind u. a. folgende Ziele zu berücksichtigen:

  • Die Erleichterung des seriellen und modularen Bauens durch die Einführung einer Typengenehmigung als neues Verfahrensmodul, um schneller, flexibler und kostengünstiger bauen zu können.
  • Die Vereinfachung der Möglichkeit der Aufstellung und Genehmigung von Ladesäulen für die E-Mobilität.
  • Eine Erleichterung des Bauens mit dem klimafreundlichen Material Holz.
  • Für ausgewählte kleinteilige Maßnahmen soll die Möglichkeit für Meisterbetriebe zur Bauvorlage verbessert werden, um den Baugenehmigungsprozess zu beschleunigen.
  • Die Beseitigung bestehender Hemmnisse für digitale Verfahren zur Vereinfachung und Beschleunigung des gesamten Baugenehmigungsverfahrens.

Des Weiteren soll der Mobilfunkausbau durch eine entsprechende Vereinfachung in der Bauordnung in Bezug auf die Mobilfunkmasten erleichtert und damit unterstützt werden.

Im Bereich der Landwirtschaft sollen folgende Punkte vereinfacht werden:

  • Flexiblere Ausgestaltung der Beschränkungen für genehmigungsfreie Gewächshäuser im Außenbereich.
  • Eine Baugenehmigungspflicht für Mobilställe beispielsweise für Geflügel soll entfallen.
  • Die Änderung der bisherigen Nutzung von Gebäuden ehemals land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe im Außenbereich soll unter erleichterten Bedingungen wieder zugelassen werden.

In einigen Städten und Landkreisen bestehen Hemmnisse bei der Nachnutzung von Bestandsbauten in Kampfmittelverdachtsflächen. Wir haben der Landesregierung deshalb den Auftrag erteilt, zu prüfen, ob durch eine Vollzugshilfe klargestellt werden kann, dass in Baugenehmigungsverfahren auf den Nachweis der Kampfmittelfreiheit verzichtet werden kann, wenn ein Bodeneingriff nicht stattfindet und von der beabsichtigten Nutzung bzw. baulichen Änderung keine Wirkungen (Erschütterungen) ausgehen, die zu einer Gefährdung durch Kampfmittel im Boden führen können.

Alle weiteren Plenarbeschlüsse des brandenburgischen Landtags können Sie hier einsehen.

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